App-Nutzungsbedingungen für Organisationen und Institutionen

Sie möchten als eine der oben genannten Körperschaftsformen kostenlos Projekte in der Artenretter-App veröffentlichen?

 

Sie sind hierzu herzlich eingeladen!

 

Auch Ihre Info-Veranstaltungen können Sie natürlich kostenlos bewerben!

 

Wir bitten Sie hierzu lediglich, uns zuvor einmalig unsere Bedingungen über das nachfolgende Formular zu bestätigen.


Rahmenbedingungen zur Nutzung der Artenretter-App ohne Vereinsmitgliedschaft

Gültigkeitsbereich

 

Die gemeinnützige Organisation Artenretter e.V. bietet zur Förderung des Natur- & Artenschutzes folgenden Körperschaften ohne Vereinsmitgliedschaft eine kostenfreie Nutzung der Artenretter-App:

  • Organisationen (z.B. Vereine)
  • Institutionen (z.B. Universitäten)

 

Bedingungen

 

1. Die unter “Gültigkeitsbereich” genannten Körperschaften erhalten folgende Möglichkeiten durch eigenverantwortliche Beitragsveröffentlichungen:

 

a) Kostenlose Projekt-Unterstützung

Eine Einstellung von Projekten in die App durch Vertreter der Körperschaft zum Zweck der Bewerbung von Projekten, um für diese (nicht-monetäre) Unterstützung zu erhalten, ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

 

Zur Veröffentlichung zulässige Projekte sind solche, bei denen Nutzer der App unentgeltlich als Vertreter des Vereins Artenretter e.V. durch eine oder mehrere der nachfolgenden Weisen unterstützend mitwirken können:

  • physische Hilfe (z.B. bei ein- bis mehrstündigen oder mehrtägigen ehrenamtlichen Arbeitseinsätzen für das Projekt)
  • Volunteering (z.B. bei ein- oder mehrwöchigen ehrenamtlichen Hilfstätigkeiten für das Projekt)
  • digitale Hilfe (z.B. bei ehrenamtlicher Bearbeitung einer digital übermittelbaren Hilfstätigkeit für das Projekt)

b) Projektgebundene Spendensammlung

Unter der Voraussetzung der Veröffentlichung mindestens eines Projekts mit der Möglichkeit der oben genannten Projekt-Unterstützung dürfen darüber hinaus auch Projekte mit dem Zweck einer Sammlung von Spendengeldern veröffentlicht werden, wenn ausnahmslos gewährleistet ist, dass diese projektgebundenen Spendengelder dem jeweiligen Projekt unmittelbar zufließen. Die Höhe der Verwaltungskosten soll dabei 10% des Spendenbetrages nicht übersteigen und muss in der Projektbeschreibung ersichtlich sein. Auch für die unter a) genannten Projekte kann gleichzeitig unter den gleichen Bedingungen finanzielle Förderung beworben werden. Für weitere Regelungen behält sich Artenretter e.V. vor, diese im Einzelfall zu bewerten und durchzusetzen oder anzupassen. Um die Übersichtlichkeit der App zu gewährleisten und zu fördern, dass immer genau die Projekte Hilfe erhalten, welche gerade akut Hilfe benötigen, kann die Zahl der Veröffentlichungen reguliert werden. Grundsätzlich sollen zeitgleich maximal so viele Projekte zur reinen Werbung von Spendengeldern veröffentlicht sein, wie es gleichzeitig Projekte sind, welche die Möglichkeit nicht-monetärer Unterstützung bieten. 

 

c) Kostenlose Werbung

Grundsätzlich kann die Körperschaft außerdem jederzeit kostenlos in der App (im dafür vorgesehenen Bereich) Informationsveranstaltungen bewerben, welche mit dem Ziel des Schutzes der Artenvielfalt inhaltlich vereinbar sind oder diesem dienen.

 

2. Mit der kostenlosen Veröffentlichung eines Projekts in der Artenretter-App:

  1. kann der Verein Artenretter e.V. in der öffentlichen Kommunikation das entsprechende Projekt als ein durch Artenretter e.V. gefördertes Projekt der Körperschaft nennen.
  2. kann der Verein Artenretter e.V. als solcher ebenfalls alle Projekte gemäß der unter b) genannten Bedingungen projektgebunden finanziell fördern.
  3. verpflichtet sich die entsprechende Körperschaft, die durch die kostenlose Bereitstellung der App-Nutzung bestehende Förderung des Projektes durch den Verein Artenretter e.V. an einer öffentlichen (digitalen) Stelle kenntlich zu machen: Dies kann z.B. in einer Auflistung von Unterstützern des Projekts oder durch Markierung von Artenretter e.V. in Socialmedia-Veröffentlichungen zu einem Projekt geschehen:
  • Instagram: "vomaussterbenbedroht"
  • Facebook: "Artenretter e.V."

 

Verfahrensweise

 

Die Körperschaft kann unter einer ihr zweifelsfrei zuzuordnenden Bezeichnung einen Account in der Artenretter-App anlegen. Nach Absenden dieses Formulars und anschließender Freigabe kann die Körperschaft zeitlich unbegrenzt Beiträge veröffentlichen. Artenretter e.V. behält sich vor, Beiträge bei Verstößen gegen die Bedingungen sowie Beiträge, die mit unserer Satzung nicht vereinbar sind, wieder zu löschen. Die Körperschaft verpflichtet sich, für die Aktualisierung ihrer Veröffentlichungen Sorge zu tragen. Sie kann veröffentlichte Beiträge jederzeit wieder löschen.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

¹ Der Schutz Ihrer Körperschaft ist uns wichtig.

Der Absender versichert ausdrücklich, den Willen der Körperschaft zu vertreten. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass eine missbräuchliche Verwendung dieses Formulars durch Identitätsbetrug zum Nachteil einer Körperschaft strafrechtlich verfolgt wird.